Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von CarloMedia / Carlo Krämer
für die Erbringung von digitalen und marketingbezogenen Dienstleistungen

zwischen

CarloMedia / Carlo Krämer Huronseestraße 4610319 Berlin – nachfolgend „Agentur“ oder „wir“ –
und
allen natürlichen oder juristischen Personen,
die mit der Agentur Verträge schließen
– nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ –
(im Folgenden gemeinsam auch „Parteien“ genannt).

  1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden über die Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Optimierung und Betreuung von Websites, Online-Shops, Landingpages sowie sonstigen digitalen und marketingbezogenen Dienstleistungen.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender AGB Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie in Text- oder Schriftform dokumentiert sind.

1.4 Unternehmer, juristische Personen, Verbraucher
Diese AGB richten sich primär an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten sie nur, soweit zwingende verbraucherschützende Vorschriften nicht entgegenstehen.

 

  1. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Unverbindlichkeit von Angeboten
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt zustande durch

  • die Bestätigung eines Angebots der Agentur durch den Kunden (schriftlich, per E-Mail oder in anderer Textform), oder
  • die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Agentur nach einer Anfrage des Kunden, oder
  • den Beginn der Ausführung beauftragter Leistungen durch die Agentur mit Wissen und Einverständnis des Kunden.

2.3 Schutz von Unterlagen, Konzepten und Präsentationen
Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen, Konzepte, Strategiepapiere, Skizzen, Entwürfe, Präsentationen und sonstige Unterlagen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der Agentur. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung der Agentur weder im Original noch in bearbeiteter Form an Dritte weitergegeben oder selbst genutzt werden.

2.4 Form von Änderungen
Änderungen des Leistungsumfangs, Ergänzungen oder weitere Leistungen bedürfen der Abstimmung und Bestätigung in Textform. Hierdurch bedingter Mehraufwand wird gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

  1. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

3.1 Bereitstellung von Informationen und Materialien
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:

  • Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Siegel, Zertifikate, Videos, Produktinformationen, Preise, rechtliche Hinweise,
  • Zugangsdaten zu Systemen, Hosting, DNS, FTP, Domains, CMS, Shops, E-Mail-Accounts,
  • Vorgaben zu Corporate Design, Markenrichtlinien, Tonalitäten, Zielgruppen.

3.2 Rechte an den bereitgestellten Inhalten
Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und dass durch deren Verwendung durch die Agentur keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechte) verletzt werden. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte resultieren.

3.3 Mitwirkungspflichten
Der Kunde wirkt in angemessenem Umfang an der Projektdurchführung mit, insbesondere durch

  • rechtzeitige Freigaben, Entscheidungen und Feedback,
  • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
  • zügige Beantwortung von Rückfragen.

Verzögerungen aufgrund ausbleibender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen die Agentur, Fristen entsprechend anzupassen und Mehraufwände gesondert zu berechnen.

3.4 Prüfung und Freigabe von Entwürfen
Der Kunde prüft ihm übermittelte Entwürfe, Layouts, Testversionen, Vorschläge und Zwischenergebnisse innerhalb der von der Agentur gesetzten oder angemessenen Fristen. Änderungswünsche sind klar und vollständig mitzuteilen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, kann die Agentur die Entwürfe als genehmigt betrachten und auf dieser Basis weiterarbeiten.

3.5 Abnahme der Leistungen
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen übermittelt die Agentur dem Kunden eine Abnahmeaufforderung oder stellt die Leistung in einer Test- bzw. Stagingumgebung bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und die Abnahme zu erklären, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

Werden die Leistungen produktiv genutzt (Liveschaltung einer Website, Shop-Betrieb, aktive Nutzung von Kampagnen), gilt dies als konkludente Abnahme.

3.6 Datensicherung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt die Sicherung aller Daten, Inhalte und Systeme des Kunden diesem selbst. Der Kunde hat vor Beginn und während der Zusammenarbeit geeignete Sicherungsmaßnahmen (Backups) vorzuhalten. Die Agentur schuldet keine regelmäßigen Backups, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist.

3.7 Rechtstexte, Compliance, rechtliche Vorgaben
Der Kunde ist für die rechtliche Ausgestaltung seiner Online-Angebote und Prozesse verantwortlich (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Einwilligungstexte, AGB im Shop, Widerrufsbelehrungen, Informationspflichten). Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung von Inhalten oder Prozessen.

 

  1. Termine, Fristen und Verzögerungen

4.1 Unverbindlichkeit von Terminen
Angekündigte oder im Projektplan aufgeführte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder schriftlich fixiert sind.

4.2 Verzögerungen durch den Kunden
Verzögern sich Leistungen aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. verspätete Inhalte, ausbleibende Freigaben, geänderte Anforderungen), verlängern sich Fristen entsprechend. Zusätzlich entstehender Aufwand kann gesondert berechnet werden.

4.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Ausfälle von Rechenzentren, schwerwiegende Störungen von Kommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik) verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

4.4 Rücktritt bei wesentlicher Dauerstörung
Dauert die Behinderung gemäß Ziffer 4.3 länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

 

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütungshöhe
Die Vergütung der Agentur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuell getroffenen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, versteht sich die Vergütung netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Abschlagszahlungen und Fälligkeit (50/50-Regelung, Live-Schaltung)

5.2.1 Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes geregelt ist, werden:

  • 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
  • 50 % nach Fertigstellung der Hauptleistung, spätestens zur Live-Schaltung bzw. Übergabe

fällig.

5.2.2 Die Hauptleistung gilt als fertiggestellt, wenn die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung definierten wesentlichen Funktionen und Inhalte erstellt, implementiert und in einer geeigneten Umgebung (z.B. Staging-, Test- oder Produktivsystem) testbar bereitgestellt wurden. Geringfügige Mängel oder noch ausstehende kleinere Anpassungen (z.B. Textkorrekturen, Austausch einzelner Bilder, Detailanpassungen im Layout oder rechtliche Texte) hindern die Fertigstellung im Sinne dieser Regelung nicht.

5.2.3 Live-Schaltung ist die erstmalige technische Erreichbarkeit bzw. produktive Inbetriebnahme der erstellten Website oder Anwendung, insbesondere

  • unter einer Domain (einschließlich temporärer oder von der Agentur bereitgestellter Domains, z.B. beim Hosting-Anbieter), oder
  • unter einer IP-Adresse im Internet.

Sobald die Website auf diese Weise erreichbar ist, gilt die Live-Schaltung als erfolgt, unabhängig davon, ob sämtliche Inhalte (z.B. finale Bilder, Texte, Rechtstexte) bereits vollständig und endgültig vorliegen.

5.3 Zahlungsfristen
Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.4 Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrecht

5.4.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.

5.4.2 Die Agentur ist ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung, insbesondere weitere Entwicklungsarbeiten, Korrekturen, Pflege-, Wartungs- oder Supportleistungen sowie die Live-Schaltung oder weitere Freischaltungen, bis zum Ausgleich offener Forderungen ganz oder teilweise zurückzuhalten.

5.5 Zusätzlich vereinbarte Leistungen
Zusätzlich vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten waren (z.B. zusätzliche Korrekturschleifen, Funktionserweiterungen, Designanpassungen, Mehraufwand aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden), werden nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen der Agentur abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.6 Elektronische Rechnungsstellung und E-Mail-Adressen

5.6.1 Die Agentur stellt ihre Rechnungen grundsätzlich elektronisch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen in elektronischer Form (insbesondere im PDF-Format) übermittelt werden.

5.6.2 Die elektronische Übermittlung erfolgt insbesondere per E-Mail an eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse. Sofern der Kunde der Agentur mehrere E-Mail-Adressen mitteilt, gilt die Zustellung an eine dieser Adressen als ordnungsgemäß.

5.6.3 Für die Kommunikation und Übermittlung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen nutzt die Agentur insbesondere folgende eigene Absender- bzw. Empfangsadressen:

  • mail@carlomedia.de
  • info@lexoffice.de
  • rechnungsversand@lexoffice.de
  • mail@carlokraemer.de
  • carlo.kraemer@gmail.com

E-Mails der Agentur sowie von von lexoffice Adressen gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse erfolgreich versendet wurden und keine dauerhafte Unzustellbarkeitsmeldung (Hard Bounce) erfolgt.

5.6.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine der Agentur mitgeteilten E-Mail-Adressen regelmäßig zu überprüfen, Änderungen unverzüglich mitzuteilen und insbesondere seine Posteingänge (einschließlich Spam-Ordner) so zu konfigurieren, dass E-Mails der Agentur empfangen werden können. Unterlässt der Kunde dies, berührt dies weder die Wirksamkeit der elektronischen Rechnungsstellung noch die Fälligkeit der Vergütung.

5.6.5 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine Rechnung zusätzlich in Papierform übermittelt werden. Die Agentur ist berechtigt, hierfür eine angemessene Aufwandspauschale zu berechnen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

  1. Nutzungsrechte an Werken

6.1 Urheberrechtliche Stellung der Agentur
Alle kreativen, konzeptionellen und technischen Leistungen der Agentur (z.B. Layouts, Designs, Grafiken, Programmierungen, Texte, Konzeptionen) sind im Zweifel urheberrechtlich geschützt. Urheber ist die Agentur bzw. deren Mitarbeiter oder Subunternehmer.

6.2 Einräumung von Nutzungsrechten
Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen für den in Angebot und Vertrag festgelegten Zweck (z.B. Nutzung einer Website unter bestimmten Domains).

6.3 Umfang und Grenzen der Nutzung
Jede Nutzung über den vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus (z.B. Vervielfältigung für weitere Marken, Domains, Lizenzen für Dritte, Weiterveräußerung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.

6.4 Herausgabe offener Dateien
Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe offener, editierbarer Arbeitsdateien (z.B. Layoutdateien, Rohdaten, Quelltexte außerhalb des vertraglich Vereinbarten) besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wird die Herausgabe vereinbart, kann diese gesondert vergütet werden.

6.5 Urheber- und Agenturhinweise
Die Agentur ist berechtigt, an geeigneter Stelle (z.B. im Footer einer Website) einen dezenten Urheber- oder Agenturhinweis zu platzieren sowie die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken öffentlich zu zeigen, sofern der Kunde nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.

 

  1. Haftung

7.1 Grundsatz
Die Agentur haftet für Schäden des Kunden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

7.2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Agentur unbeschränkt.

7.3 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.4 Ausschluss weitergehender Haftung
Eine weitergehende Haftung der Agentur – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.

7.5 Datenverluste und mittelbare Schäden
Für Datenverluste und mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, ausgebliebene Einsparungen, verlorene Geschäftsgelegenheiten) haftet die Agentur nur im Rahmen von Ziffer 7.2 und 7.3 und nur insoweit, als der Kunde seiner Obliegenheit zur regelmäßigen Datensicherung nachgekommen ist.

 

  1. Drittanbieter und externe Verträge

8.1 Grundsatz
Zur Erbringung ihrer Leistungen kann die Agentur Drittanbieter (z.B. Hosting-Provider, E-Mail-Anbieter, Tracking- und Marketing-Tools, Zahlungsdienstleister, Plattformbetreiber) einbinden oder deren Nutzung empfehlen.

8.2 Eigenständige Vertragsverhältnisse
Verträge mit Drittanbietern kommen in der Regel direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Preise, Laufzeiten, Leistungsumfang, Service-Levels und Kündigungsmodalitäten richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Drittanbieters.

8.3 Keine Haftung für Leistungen Dritter
Die Agentur haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Datenverluste, Vertragsverletzungen oder sonstige Pflichtverletzungen von Drittanbietern, auf deren Leistungen die Agentur keinen unmittelbaren Einfluss hat, es sei denn, diese wurden von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

 

  1. Webhosting und technische Infrastruktur

9.1 Kein eigener Hostinganbieter
Die Agentur betreibt in der Regel keine eigenen Server für das Hosting der Kundenprojekte. Die technische Bereitstellung (Hosting) erfolgt über externe Webhoster, mit denen der Kunde ein eigenes Vertragsverhältnis eingeht oder das im Namen und Auftrag des Kunden eingerichtet wird.

9.2 Serverstandort und Verfügbarkeit
Serverstandort, Verfügbarkeiten, Performance, Backups und Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus den Verträgen zwischen dem Kunden und dem Webhoster. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Performance wird von der Agentur nicht geschuldet.

9.3 Konfigurationen durch die Agentur
Werden durch die Agentur Systeme beim Webhoster eingerichtet oder konfiguriert (z.B. Domains, SSL, Datenbanken, E-Mail-Accounts), erfolgt dies nach dem Stand der Technik und den Möglichkeiten des jeweiligen Anbieters. Die laufende Wartung, Überwachung oder Anpassung solcher Konfigurationen ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Teil des Leistungsumfangs.

 

  1. E-Mail-Postfächer und E-Mail-Zustellung

10.1 Einrichtung von E-Mail-Diensten
Richtet die Agentur für den Kunden E-Mail-Postfächer, Weiterleitungen, E-Mail-Server-Einstellungen oder vergleichbare Dienste ein, erfolgt dies ausschließlich als technische Dienstleistung. Vertragspartei der E-Mail-Dienste ist der jeweilige Provider und der Kunde.

10.2 Keine Erfolgsgarantie für Zustellung
Die Agentur kann aufgrund der Vielzahl beteiligter Systeme (Provider, Spam-Filter, Blacklists, fremde Mailserver etc.) nicht gewährleisten, dass E-Mails jederzeit fehlerfrei und vollständig zugestellt werden. Ein bestimmter Erfolg in Form einer garantierten Zustellbarkeit ist nicht geschuldet.

10.3 Pflicht zur Funktionskontrolle durch den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seine E-Mail-Postfächer regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu prüfen, insbesondere:

  • Posteingang (inkl. Spam-Ordner) zu kontrollieren,
  • Speicherplatz zu überwachen,
  • Fehlermeldungen oder Unzustellbarkeitsnachrichten zu beachten.

Stellt der Kunde Störungen fest, hat er diese unverzüglich beim Provider zu klären und die Agentur nur insoweit einzubeziehen, wie deren Konfiguration betroffen ist.

10.4 Haftungsausschluss für E-Mail-Probleme
Die Agentur haftet nicht für Schäden, Auftrags- oder Anfragenverluste, die daraus resultieren, dass E-Mails den Kunden nicht erreichen, verspätet eingehen, im Spam landen, Postfächer voll oder gesperrt sind oder Domains/IPs auf Blacklists stehen, sofern die Agentur dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

 

  1. Datenschutz

11.1 Verantwortlichkeit
Im datenschutzrechtlichen Sinne (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO) bleibt der Kunde Verantwortlicher für sämtliche personenbezogenen Daten, die über seine Systeme, Websites, Online-Shops oder Marketingmaßnahmen erhoben oder verarbeitet werden.

11.2 Auftragsverarbeitung
Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird sie ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DS-GVO tätig. Ohne eine solche Vereinbarung ist die Agentur berechtigt, datenschutzrelevante Leistungen zu verweigern oder zurückzustellen.

11.3 Keine Rechtskontrolle durch die Agentur
Die Agentur prüft weder die Rechtstexte des Kunden (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung, Google Font, Cookie-Hinweise) noch die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von eingesetzten Tools, Formularen, Tracking- oder Marketingmaßnahmen. Diese Verantwortung liegt allein beim Kunden.

 

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung

12.1 Projektverträge
Projektbezogene Verträge (z.B. Erstellung einer Website) enden grundsätzlich mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme sowie Zahlung der vereinbarten Vergütung.

12.2 Laufende Verträge (Wartung, Betreuung, Marketing)
Laufende Verträge haben die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich automatisch um den im Vertrag genannten Zeitraum, wenn sie nicht fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.

12.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • eine Partei trotz Abmahnung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, oder
  • über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

12.4 Folgen der Beendigung
Mit Vertragsende enden – soweit nicht anders vereinbart – auch sämtliche fortlaufenden Leistungen der Agentur (z.B. Wartung, Monitoring, Kampagnenbetreuung). Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.

 

  1. Schlussbestimmungen (Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel)

13.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Agentur ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen.

13.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.