Wichtiger Hinweis:
Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Ich bin kein Anwalt. Bei spezifischen Fragen zum Kundenbewertungen und dessen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen empfehle ich, eine professionelle Rechtsberatung einzuholen.
Abmahngefahr bei Kundenbewertungen
Kundenbewertungen sind ein mächtiges Marketinginstrument, das Vertrauen schafft und Kaufentscheidungen beeinflusst. Doch Vorsicht: Die Veröffentlichung von Kundenbewertungen auf Ihrer Webseite kann, wenn nicht korrekt gehandhabt, zu unerwarteten rechtlichen Problemen führen. Dieser Beitrag soll keine Panik verbreiten, sondern als präventiver Leitfaden dienen, der Ihnen hilft, typische Fallstricke zu vermeiden. Ein aktueller Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Echtheit und Herkunft dieser Bewertungen transparent zu machen.
Aktueller Fall: Eine Warnung aus der Praxis
Ein aktueller Fall, bei dem ein Webseitenbetreiber von einer Verbraucherschutzorganisation abgemahnt wurde, unterstreicht die Dringlichkeit des Themas. Der Grund: Auf seiner Webseite waren Kundenbewertungen veröffentlicht, deren Echtheit und Herkunft nicht klar erkennbar waren. Dieser Fall macht deutlich, dass eine wachsende Abmahngefahr für alle Webseitenbetreiber besteht, die mit Kundenrezensionen arbeiten.
Worum geht es konkret?
Positive Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung von Verbrauchern. Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben (§§ 3, 5a, 5b UWG), dass die Transparenz über die Herkunft und Echtheit dieser Bewertungen gewährleistet sein muss. Fehlt dieser Hinweis, drohen Abmahnungen, Unterlassungsforderungen und hohe Kosten.
Was ist zu tun? Unverzichtbare Hinweise für Ihre Webseite
Wenn Sie auf Ihrer Webseite Kundenbewertungen anzeigen – sei es direkt eingebunden, über Google, Facebook oder andere Plattformen – müssen Sie umgehend einen eindeutigen Hinweis in unmittelbarer Nähe zu den Bewertungen einfügen. Hier sind die Formulierungen, die Sie verwenden können:
Variante 1: Wenn Sie die Echtheit der Bewertungen überprüfen
„Hinweis zur Echtheit von Bewertungen: Die hier veröffentlichten Bewertungen stammen ausschließlich von Personen, die unsere Dienstleistungen / unser Angebot tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Überprüfung der Echtheit der erfolgten Bewertungen stammt durch manuelle Prüfung vor Veröffentlichung auf dieser Webseite.“
Variante 2: Wenn keine Prüfung der Echtheit erfolgt (z.B. bei Drittanbieter-Portalen)
„Hinweis zur Echtheit von Bewertungen: Die hier veröffentlichten Bewertungen stammen von Personen, die unsere Dienstleistungen auf Portalen von Dritten bewertet haben. Eine Prüfung der Echtheit kann derzeit nicht sicher gestellt werden, da die bewertenden Personen teilweise unter Synonymen diese auf den Seiten von Dritten hinterlassen.“
Platzieren Sie diese Hinweise sichtbar, entweder direkt unter oder über den Bewertungen. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen einige Experten sogar das vorübergehende Entfernen sämtlicher Kundenbewertungen von der Webseite, bis volle Klarheit über die rechtliche Situation herrscht.
Warum Sie handeln sollten
Abmahnungen durch Wettbewerbsvereine oder Verbraucherschutzstellen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch sehr teuer werden. Mit einfachen Anpassungen auf Ihrer Webseite können Sie diese Risiken minimieren oder sogar ganz vermeiden. Prüfen Sie daher umgehend Ihre Webseite und nehmen Sie die notwendigen Anpassungen vor, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.